Betreuung Aktiv
„ganzheitlichen Betreuung“ (§ 16k SGB II)

Wir verstehen, dass private Probleme und Lebensumstände oft eine große Herausforderung darstellen können. Bei Maßnahme 16K sind wir jedoch fest davon überzeugt, dass wir Ihnen helfen können, diese Probleme zu lösen und wieder einen Job zu finden, um aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Unser Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Schwierigkeiten anzusprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Wir sind hier, um Ihnen bei der Bewältigung von privaten Problemen wie finanziellen Schwierigkeiten, familiären Konflikten oder gesundheitlichen Herausforderungen zu unterstützen. Unsere qualifizierten Mitarbeiter sind darauf spezialisiert, individuelle Lösungsansätze zu entwickeln, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir bieten Ihnen Beratung, Unterstützung und Begleitung, um Ihre Lebensumstände zu verbessern und Ihnen den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu ebnen. Unser Ziel ist es, Ihnen die nötigen Werkzeuge und Fähigkeiten zu vermitteln, um Ihre privaten Probleme zu bewältigen und Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Wir sind überzeugt, dass Sie mit unserer Hilfe in der Lage sein werden, Ihre persönlichen Herausforderungen zu meistern und wieder eine stabile Beschäftigung zu finden. Zögern Sie nicht, sich für Maßnahme 16K anzumelden.

Lebensumstände verändern!

Wir helfen ihnen ihre Lebensumstände zu verändern um wieder für den Arbeitsmarkt verfügbar zu sein.

 

Mögliche Inhalte

Inhalte:
 

  • Individuelle Beratung, Betreuung und Unterstützung der Teilnehmenden und ggf. deren Bedarfsgemeinschaft während des gesamten Förderzeitraums,
  • Unterstützung in der konkreten persönlichen und familiären Situation, z. B. Aufbau von Tagesstrukturen, Stabilisierung der Bedarfsgemeinschaft, soziale Aktivierung, Verbesserung sozialer Handlungskompetenzen, Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Alltagshilfen, z. B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Umgang mit Geld, Beratung zum Erscheinungsbild, Hilfestellung bei Behördengängen und Antragstellungen,
    Krisenintervention bzw. Konfliktbewältigung,
  • Unterstützung bei psychosozialen Problemen, Suchtproblematiken, Schulden, Gesundheitsproblemen, Entwicklung von Sprachkompetenzen durch Aktivierung von Netzwerken zu anderen Leistungsträgern. Dazu zählen Beratung über Leistungen Dritter und
  • Förderung der Bereitschaft, dass Leistungen Dritter in Anspruch genommen werden, z.B. Hilfestellung bei der Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II (Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung, Pflege), Unterstützung bei der Überwindung von Grundbildungsdefiziten insbesondere Analphabetismus, Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Sprachförderangeboten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • Unterstützung bei besonderen individuellen Rahmenbedingungen, die der Beschäftigungsfähigkeit entgegenstehen, z. B. von Geflüchteten, Frauen/Männern, die § 10 SGB II in Anspruch nehmen,
  • Abstimmung der ganzheitlichen Betreuung mit schon bestehenden Leistungen (z. B. bei Leistungen in Kooperation mit der Jugendhilfe oder bei Therapien),
  • Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII oder von Krankenkassen bzw. Rehaträgern,
  • Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen, z. B. Unterstützung bei der Entwicklung von Arbeitstugenden, Förderung der beruflichen Flexibilität, Vermittlung der Anforderungen im Arbeitsalltag (u. a. pünktlicher Arbeitsbeginn, Erwartungen des Arbeitgebers),
  • Übergangsmanagement, z. B. Förderung von Anschlussperspektiven
  • Beschäftigungs- und ausbildungsbegleitende Angebote (Nur zutreffend bei Aufnahme einer Beschäftigung/Ausbildung während der Dauer einer ganzheitlichen Betreuung.)
  • Individuelle Hilfestellungen bei der Heranführung an eine Berufsorientierung, Ausbildung oder zur Begleitung während einer Ausbildung, z. B. Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungsbetrieben, Vorbereitung auf und Begleitung zu Bewerbungsgesprächen, individuelle Betreuung am Ausbildungsplatz, Ansprechpartner für den Ausbildungsbetrieb, Koordination von und Begleitung zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Unterstützung beim Übergang von der Ausbildung in eine anschließende Beschäftigung. In Bezug auf Jugendlichenmaßnahmen ist zu beachten, dass eine enge Abstimmung zwischen dem/der Coach/in, der nach § 16k SGB II eingesetzt wird, und dem Maßnahmeträger

Kosten und Fördermöglichkeiten 

Die Kosten werden in vielen Fällen vollständig von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter übernommen. So bleibt das Coaching für Dich vollständig kostenfrei.

Wir stehen ihnen zur Seite!

AZAV zertifizierter Bildungsträger 
- Unsere Maßnahme wird 100 % durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gefördert 
- Wir sind offiziell zertifizierter Partner der Bundesagentur für Arbeit
 

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